Allgemeine Bedingungen

MIETBEDINGUNGEN HM-YachtRental

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN MotorYachten

 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen und Anwendbarkeit

1.1 Unter diesen Bedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Vermieter: HM-Yachtrental / Hattink Heesch v.o.f. auch

H.o.d.n .:    Yachtcharter Fischer

Hdn .:          Jachtcharter Vissers

H.o.d.n .:    HM Jachtvermietung

Hdn .:         HM Jachtverhuur

H.o.d.n .:    Hattink Maritime

Hdn .:          Hattink Heesch Maritiem

H.o.d.n .:     Hattink Thermo Parts

 

b. Mieter: er (natürliche Person), der nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt

(Verbraucher) nutzt Vergnügungsschiffe von Dritten zur Zahlung eines Geldbetrags;

c. der mietvertrag: der vertrag, wonach sich der vermieter verpflichtet, ein vergnügungsboot ohne besatzung zur bezahlung eines geldbetrags zu benutzen

 

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter in Bezug auf Motoryachten zu schließen sind.

Artikel 2 Angebote

Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend.

 

Artikel 3 Zustandekommen der Vereinbarung

3.1 Um die zwischen dem Mieter und dem Vermieter getroffene Vereinbarung über den Inhalt des Mietvertrages zu bestätigen, wird der Vermieter dem Mieter eine Buchung und einen Mietvertrag zusenden

3.2 Der Mietvertrag kommt zustande unter der Bedingung, dass:

- Der Mietvertrag, der dem Mieter mit Unterschrift des Mieters zugesandt wurde, wird innerhalb von   5 Tagen nach Erhalt vom Vermieter zurückgesandt.

- Ein Betrag in Höhe von 50% der Miete wird innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Vermieters geschrieben.

Dann ist der Mietvertrag abgeschlossen.

3.3 Kommt der Mieter den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, wird der Vertrag von Rechts wegen gekündigt.

 

Artikel 4 Miete / Mietpreis

4.1 Der Mietvertrag wird für die Dauer und gegen den im Mietvertrag angegebenen Mietpreis abgeschlossen.

4.2 Neben dem im Mietvertrag angegebenen Mietpreis schuldet der Mieter dem Vermieter auch die darin enthaltene Kaution

4.3 Die Rechte aus diesem Mietvertrag sind persönlich und bedürfen daher keiner Übertragung ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters.

 

Artikel 5 Zahlung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Miete im Voraus fällig und die Zahlung erfolgt auf dem Bankkonto von HM-Yachtrental wie folgt:

- 50% der Miete innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages.

- 50% des Mietpreises beginnen spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn;

- Am Abreisetag ist der Kaution vorzugsweise auch auf dem Bankkonto von HM-Yachtrental, ansonsten in bar vor Reiseantritt.

 

Artikel 6 Pflichten Mieter / Vermieter

6.1 Das Schiff wird dem Mieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort übergeben. Und zurück zum Vermieter an der im Mietvertrag angegebenen Stelle.

6.2 Der Vermieter stellt sicher, dass das Schiff in gutem Zustand und sauber ist, dass es wofür verwendet werden für die es bestimmt ist. und dass es mit einer geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die auf die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Lieferung abgestimmt ist. das vereinbarte Fahr Wasser

6.3 Unsere Schiffe sind voll ausgestattet, eine Inventarliste muss im Schiff vorhanden sein. Der Mieter hat dies zu prüfen und vor Abreise zu melden, wenn es unvollständig oder defekt ist.

6.4 Der Mieter hat das Schiff daraufhin zu überprüfen, ob das Schiff mit einer Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist, die auf das betreffende Fahrgebiet zugeschnitten ist. Ist dies nicht der Fall, muss er dies melden

6.5 Der Mieter und der Vermieter werden vor der Abreise das Formular zur Schadenskontrolle ausfüllen

Es gibt eine Überprüfung auf Schäden am Schiff und eine Überprüfung auf das Vorhandensein der Gegenstände auf dieser Liste. Wenn der Mieter zustimmt, unterschreibt er dieses Formular für die Schadensüberprüfung.

Der Vermieter gibt eine Erklärung des Bootes und, falls dies zum Zeitpunkt der Buchung angegeben ist, eine Probefahrt.

6.6 Der Mieter muss sich vor der Abreise mit einem gültigen Ausweis ausweisen und der Vermieter darf eine Kopie davon nur mit der Safe Copy ID App der Zentralregierung oder durch Abdecken der BSN und des Passfotos anfertigen.

6.7 Der Vermieter hat alle Schiffe für WA + Casco versichert  mit einem Selbstbehalt für den Mieter bis zu einer Höhe von der Kaution.

 Artikel 7 Verwendung des Schiffes

7.1 Der Mieter benutzt das Schiff als guten Mieter und als Skipper.Der Mieter darf ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters keine Änderungen am Schiff vornehmen und das Schiff nicht für eine andere Person benutzen

7.2 Der Mieter hat sicherzustellen, dass die für die Reise erforderliche Besatzung während der Reise auf übermäßigen Alkohol- und / oder Drogenkonsum verzichtet.

Der Mieter hat die Anweisungen des Vermieters zur Aufbewahrung des Schiffes und zur Wahrung der Rechte des Vermieters zu befolgen. Dies schließt auch ein Verbot des Verlassens des Hafens oder der Rückkehr zur Werft sowie die Anweisung ein, direkt zu einem vom Mieter zu bestimmenden Liegeplatz zu Fahren, der auf schlechte Wetterbedingungen und / oder übermäßigen Alkohol- und / oder Drogenkonsum zurückzuführen ist

7.3 Der Mieter erklärt, berechtigt zu sein, das Schiff zu Fahren und beherrschen zu können, ansonsten ist ein Fahrcursus (ggf. bei HM-Yachtrental) obligatorisch.

7.4 Der Mieter muss älter als 23 Jahre sein.

7.5 Der Mieter wird das Schiff nicht für mehr Personen nutzen, als der Vermieter für geeignet hält.

7.6 Der Mieter ist verpflichtet, einen am Schiff festgestellten Mangel oder Schaden unverzüglich dem Mieter anzuzeigen. Störungen des Radio- / CD-Players, des Fernsehers, der zweiten Toilette, der Beleuchtung ,Kühlschrank, der Scharniere und Schlösser sowie des Bug- und Heckstrahlruders der Scheibenwischer führen nicht zur Betriebsunfähigkeit des Schiffes und geben keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Vermieter tut alles in seiner Macht Stehende, um das Problem zu lösen.

7.7 Die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie Kosten für Kraftstoff und / oder andere Gegenstände, gehen zu Lasten des Mieters

7.8 Es ist Ihnen nicht gestattet, versicherungstechnisch durch das Zentrum von Utrecht zu Fahren. mit möglicherweise unsere boote können aufgrund des niedrigen wasserstandes nicht unter den niedrigen bögen der brücken durchfahren, schäden gehen daher auf ihre kosten.

7.9 Haustiere sind auf den Schiffen nur in Absprache mit dem Vermieter gestattet

 

 Artikel 8 Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter entstehen und die unmittelbar und ausschließlich auf einem vom Vermieter zu vertretenden Mangel beruhen.

8.2 Kann das Schiff dem Mieter zum vereinbarten Termin oder während der gesamten Mietdauer nicht zur Verfügung gestellt werden, bemüht sich der Vermieter, ein solches ähnliches Schiff anzubieten

8.3 Nicht erstattungsfähig sind:

a) Folgeschäden;

b. Schäden, die durch Vorsatz oder Vorsatz von Hilfspersonen verursacht wurden.

8.4 Bei einer Störung des Schiffes wird versucht, telefonische Anweisungen zu erteilen, andernfalls sorgt Hm-yachtrental dafür, dass ein Techniker nach die Stòrung geht , der versucht, die Störung zu beheben oder ein Ersatzschiff zu organisieren.

 

Artikel 9 Mieterhaftung

9.1 Der Mieter haftet für alle Schäden an der gemieteten Yacht/Schiff/Wasserfahrzeug und auch für Schäden an anderen Wasserfahrzeugen oder Sachen oder Verlust der Yacht/Schiff/Wasserfahrzeug während der Zeit, in der er die Yacht/Schiff/Wasserfahrzeug gemietet und gemietet hat.

Der Mieter haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und/oder Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitreisenden verursacht wurde oder nicht auf ihn und/oder sein eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Unter Schäden sind auch Folgeschäden zu verstehen.

9.2 Der Mieter haftet immer für (Folge-)Schäden verursacht durch:

- er das mit dem Vermieter vereinbarte Fahrzeug bewusst außerhalb des Fahrwassers einsetzt.

- Vorsätzliche Missachtung von Anweisungen bezüglich der Schiffssicherheit des Eigners und/oder der Rechte des Eigners

Diese Haftung ist auf die Höhe der Kaution begrenzt und von der Schiffsversicherung getrennt.

9.3 Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden oder Unfälle. Er haftet nur, wenn diese Schäden und/oder Verletzungen die direkte Folge eines Mangels des gemieteten Wasserfahrzeugs sind.

 

Artikel 10 Ende der Mietzeit

10.1 Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort und in demselben Zustand, in dem er das Mietobjekt mitgenommen hat, an den Vermieter

10.2 Wenn die vereinbarte Mietzeit abläuft, ohne dass das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben wird, hat der Vermieter das Recht, eine verspätete Rückgabe zu berechnen

10.3 Das Gefäß muss sowohl von innen als auch von außen gereinigt werden, das Geschirr abwaschen und an der dafür vorgesehenen Stelle und ggf. wieder abstellen. gemietete Wäsche abgeholt, ist dies nicht geschehen, der Vermieter ist berechtigt, hierfür Kosten in Rechnung zu stellen und diese mit der Kaution zu verrechnen

10.4 Nach der Rückgabe wird das Schiff auf der Werft von HM-Yachtrental betankt

Die verbrauchten Kraftstoffkosten werden dann von der Kaution abgezogen

Artikel 11 Stornierung

11.1 Möchte der Mieter den abgeschlossenen Mietvertrag kündigen, muss er dies dem Vermieter so schnell wie möglich schriftlich mitteilen.

Im Falle einer Kündigung schuldet der Mieter dem Vermieter eine feste Entschädigung in Höhe von:

- 10% des vereinbarten Mietbetrags bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 3 Monate vor Mietbeginn;

- 30% des vereinbarten Mietpreises bei Rücktritt bis 3 Monate vor Mietbeginn;

- 50% des vereinbarten Mietpreises bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Mietbeginn;

- 100% des vereinbarten Mietpreises bei Rücktritt innerhalb 1 Woche vor Mietbeginn oder am Mietbeginn.

11.2 Im Falle einer Kündigung durch den Mieter kann er verlangen, dass der Vermieter durch einen Dritten "ersetzt" wird. Für den Fall, dass dieser Dritte dem Vermieter zumutbar ist.

 

Artikel 12 Nichteinhaltung des Mietvertrags

12.1 Kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach, kann der Mieter den Mietvertrag kündigen, ohne dafür vor Gericht gehen zu müssen.

Der Vermieter hat alle vom Mieter bereits gezahlten Beträge unverzüglich zurückzuzahlen.

12.2 Der Mieter kann auch Schadensersatz für einen ihm entstandenen Schaden verlangen, es sei denn, der Mangel des Vermieters ist dem Vermieter nicht zuzurechnen.

Dies gilt nicht, wenn der Vermieter eine für beide Seiten zumutbare Alternativlösung anbietet.

12.3 Übergibt der Mieter das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt und / oder nicht am vereinbarten Ort, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung der Mietsumme und auf Ersatz weiterer (Folgeschäden). Dieses Recht erlischt, wenn die verspätete Übergabe des Schiffes und / oder des anderen Übergabeortes nicht dem Mieter zuzurechnen ist.

12.4 Übergibt der Mieter das Schiff nicht in dem Zustand, in dem es empfangen wurde, so hat der Vermieter das Recht, das Schiff auf Kosten des Mieters in diesem Zustand zu reparieren.

Er kann dies auch tun, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

 

Artikel 13 Beschwerden

13.1 Hat der Mieter Kunden über die Durchführung des Vertrages oder der Rechnung

dann hat er dies dem Vermieter schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.

Er muss dies innerhalb einer angemessenen (angemessenen) Frist tun, nachdem er die Mängel entdeckt hat oder hätte entdecken können.

Er hat die Beanstandungen angemessen zu beschreiben und zu erläutern

Allgemeine Mietbedingungen Motoryachten von HM-Yachtrental / Hattink Heesch.

Hinterlegt bei K.V.K. im Den Bosch. gültig ab September 2018

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